Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Fressmoppel kulinarische Stadtführungen und Events
vertreten durch Frau Nicole Maria Kapp im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt, für die Durchführung von kulinarischen
Stadtführungen und Events.
Die Adresse unserer Website ist: https://fressmoppel-events.de.
1.) Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines
Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf Grundlage der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in Textform bestätigt.
2.) Leistungsumfang
2.1. Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten
Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform
vereinbart sind.
2.2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben von Treffpunkt, Zeitpunkt des Beginns der Führung oder
Änderung der Wegstrecke vorzunehmen, sofern es gravierende Umstände für eine Änderung gibt, z.B. Wetterumschwung,
Demonstrationen, Straßensperrungen. Der Kunde wird vom Veranstalter umgehend über solche Änderungen wie oben beschrieben
informiert.
3.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise, gesundheitlicher Probleme oder aus
anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.
4.) Gutscheine
Die persönlich ausgehändigten oder auf elektronischem Wege zugestellten Gutscheine sind personenbezogene Dokumente, die nicht an
Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden dürfen.
5.) Widerruf/Widerrufsrecht
Bei Widerruf der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 75% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, ist der Kunde zur Zahlung von 25% des Preises verpfichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 7 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 50% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, ist der Kunde zur Zahlung von 50% des Preises verpfichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 24 Stunden vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 25% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlungerfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist der Kunde zur Zahlung der 75% des Preises verpfichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung unterhalb von 24 Stunden, oder bei unangekündigtem Nichterscheinen, ist der Kunde zur Zahlung von 100%der Kosten verpfichtet.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen (schriftlich, Mail, SMS).
6.) Ausschluss
Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierte oder sich nicht passend benehmende Personen von einer Führung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Tour-Geldes oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht nicht.
7.) Haftung
7.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspficht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und
Durchführung der Führung.
7.2. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nur für solche Schäden, für die den Veranstalter ein Verschulden trifft und das auch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern wesentliche Vertragspfichten betroffen sind, ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspfichten sind Pfichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pfichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspfichten ist die Haftung des Veranstalters bei leicht fahrlässigen Pfichtverletzungen
ausgeschlossen.
7.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn der Veranstalter hier als Vermittler aufgetreten ist.
7.4. Sofern Minderjährige an einer Führung teilnehmen, haften die Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten.
7.5. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Veranstalter, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.6. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die der Teilnehmer verloren hat. Er haftet auch nicht für durch andere Teilnehmer oder fremde Dritte beschädigte Gegenstände.
7.8. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.) Bei Kooperationen mit anderen Geschäftspartnern haftet der Veranstalter nicht für deren Angebote. Der Veranstalter kann, auch kurzfristig, die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aufkündigen, wenn es Gründe gibt, die dies notwendig machen, z.B. die
Speisen eines Restaurants qualitativ nachlassen sollten.
Ein Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspfichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dies
gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9.) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden
ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Veranstalters, soweit der
Kunde im Handelsregister eingetragener Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
10.) Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: Dezember 2022